Einjährige Berufsfachschule

Das erste Jahr der Ausbildung wird fast komplett an der Schule absolviert. Zusätzlich findet vierzehntägig an zwei Tagen ein Praktikum statt, wenn möglich im späteren Ausbildungsbetrieb.

Am Ende des Schuljahres wird eine praktische Prüfung abgelegt. Bei Bestehen wird die Berufsfachschule als 1. Ausbildungsjahr angerechnet.

Für die Berufsfachschule entstehen keine Kosten.

An der Carl-Benz-Schule wird die einjährige Berufsfachschule in der Metalltechnik und in der Fahrzeugtechnik angeboten.

 

Kraftfahrzeugtechnik

angestrebter Beruf:
KFZ-Mechatroniker/in

 

Metalltechnik

angestrebter Beruf:
Feinwerkmechaniker/in

Anmeldung (interaktives PDF)


Weitere Informationen

Merkmale und ZieleAufnahmevoraussetzungenPraktikumAufnahmeverfahrenAbschlussprüfungKosten und FörderungsmöglichkeitenAllgemeine Hinweise der Schule

Die gewerbliche Berufsfachschule ist eine 1-jährige Vollzeitschule. Sie ist überwiegend für Jugendliche mit einem Ausbildungsverhältnis (im Handwerk) vorgesehen.
Die Jugendlichen sollen eine einheitliche, umfassende und moderne berufliche Grundausbildung erwerben, die den Anforderungen

  • der Kraftfahrzeugtechnik (angestrebter Beruf: Kraftfahrzeug-Mechatroniker) oder
  • der Metalltechnik, Berufsgruppe Feinwerktechnik (angestrebter Beruf: Feinwerkmechaniker)

entspricht, sowie ihre Allgemeinbildung erweitern und vertiefen.

Der Abschluss der 1-jährigen gewerblichen Berufsfachschule wird in handwerklichen Berufen als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet.

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage
  • Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand.

Sofern die Aufnahmekapazität der Schule nicht erschöpft ist, können Bewerber ohne Vorvertrag und (in Ausnahmefällen) ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen der Berufsfachschule genügen.

Zur Vertiefung der berufspraktischen Kompetenz ist wöchentlich ein Betriebstag/Praktikumstag vorgesehen.

Bearbeitet werden nur vollständig und gut leserlich ausgefüllte Aufnahmeanträge mit beglaubigter Zeugnisabschrift des letzten Schulzeugnisses.

Antragsteller mit Vorvertrag oder schriftlicher Ausbildungsplatzzusage erhalten gegebenenfalls eine Aufnahmebestätigung.

Antragsteller ohne Vorvertrag melden sich am ersten Schultag des Schuljahres um 9.00 Uhr in der Eingangshalle des Schulgebäudes. Die Aufnahme erfolgt nach den dann noch zur Verfügung stehenden Plätzen.

Es findet eine fachpraktische Abschlussprüfung statt, in der die Schüler nachweisen sollen, dass sie die geforderten fachpraktischen Fertigkeiten besitzen. Sie beinhaltet Arbeitsproben aus allen Bereichen der fachpraktischen Ausbildung.

Der Schüler muss an allen Teilbereichen der Abschlussprüfung teilnehmen, andernfalls wird die Abschlussprüfung insgesamt als ungenügend bewertet.

Das Ziel der Berufsfachschule ist erreicht, wenn die Leistungen in keinem maßgebenden Fach geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet werden.

Fahrgeldzuschuss wird nach der geltenden Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten der Stadt Karlsruhe gewährt.

Auskünfte über Ausbildungsbeihilfen erteilen die Gemeindeverwaltungen der Wohnorte. Lernmittel (Bücher) können entweder geliehen oder bezuschusst erworben werden (Gutscheine werden von der Schule ausgestellt).

Für die fachpraktische Ausbildung ist entsprechende Arbeitskleidung erforderlich, wie Arbeitsanzug (kein Arbeitsmantel), Overall, sicherheitsgeprüfte Arbeitsschuhe.

Für den Schweißunterricht wird die persönliche Anschaffung von Schweißerbrille und Schweißerhandschuhen aus hygienischen Gründen dringend empfohlen. Zum Abschließen des Umkleideschrankes wird ein hochwertiges Vorhängeschloss benötigt.

Über Schulversäumnisse wird der Vorvertragspartner (künftiger Ausbildungsbetrieb) umgehend benachrichtigt.